Nur ein bestens aus- und fortgebildeter Anwalt ist ein guter Anwalt. Auf dem großen Gebiet des Verkehrsrechts hat Herr Rechtsanwalt Frank Adolphs im Jahr 2005 die umfangreichste und intensivste Fortbildung erfahren, die die Anwaltschaft bereithält. Die DeutscheAnwaltAkademie hat dem Rechtsanwalt ein
Zertifikat “Fachlehrgang Verkehrsrecht“
und ein
Klausurenzertifikat
betreffend der schriftlichen Leistungskontrollen ausgestellt.
In allen verkehrsrechtlich denkbaren Problemstellungen sind Sie bei uns in den besten Händen. Egal welches verkehrsrechtliche Problem sich auch auftut. Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung, bei welcher wir stets nur eines im Sinn haben: es geht für uns ausschließlich darum, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und durchzusetzen. Diese Leistung bietet Ihnen nur Ihr Rechtsanwalt. Seien Sie also vorsichtig, wenn der freundliche Anruf des Versicherers Sie erreicht mit dem Angebot, die Schadenregulierung für Sie zu übernehmen. Auch viele KFZ Werkstätten gehen mittlerweile dazu über, einen entsprechenden “Service“ für ihre Kunden anzubieten. Es liegt auf der Hand, dass sowohl die Versicherung, als auch die Werkstatt zunächst einmal ihre eigenen Interessen zu würdigen hat. Es gibt nur eine Berufsgruppe, deren ausschließliches Ziel es ist, absolut parteiisch nur Ihre Interessen durchzusetzen. Ihr Rechtsanwalt!
Wenn Sie dringenden Rat benötigen, also etwa nach einem Verkehrsunfall, benötige ich von Ihnen die hier zu findende
Vollmachtsurkunde
im Original unterschrieben. Nach Möglichkeit bringen Sie mir auch bereits den
Unfallfragebogen
vollständig ausgefüllt zur Besprechung mit.
Selbstverständlich hängt bei der Abwicklung Ihrer verkehrsrechtlichen Problematik viel davon ab, welche ersten Schritte durch die Beteiligten vollzogen wurden. Grundsätzlich ist im Schadenfall zu empfehlen, die Polizei hinzuzurufen. Ihr Rechtsanwalt freut sich zudem immer, wenn ihm Fotografien des Schadenereignisses vorgelegt werden. Und geradezu begeistert wird ihr juristischer Berater, wenn Sie ihm vollständige Namen und Anschriften von Zeugen benennen können, die das maßgebliche Ereignis gesehen haben.