Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Diese Situation gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.
Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Wir raten: „Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten, denn einige entscheidenden Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.“
Sehr häufig unterliegen Betroffene dem Irrglauben, dass sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakte hätten. „Dieses Akteneinsichtsrecht, steht jedoch ausschließlich dem Strafverteidiger zu“, erklärten wir. Schon allein dieser Umstand spricht dafür sofort einen Fachmann zu beauftragen. Denn nur dieser hat die nötige Kompetenz im Umgang mit Gericht und Staatsanwaltschaft.