Wenn die schönsten Tage des Jahres verdorben werden, ist der Ärger groß. Daher haben wir unsere Interessen seit Jahren auch auf dieses Rechtsgebiet gebündelt. Wenn der Reiseveranstalter seiner Pflicht zur Erbringung einer mangelfreien Reise nicht nachkommt, kann der Reisende Abhilfe, Reisepreisminderung, Kündigung oder Schadenersatz verlangen. Aber aufgepaßt: Es gelten sehr kurze Fristen. Wir vertreten Reisende, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen, sei es beim gütlichen Einigungsversuch, oder auch bis zur klageweisen Geltendmachung derer Interessen.
Achtung! Für die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gelten strenge Regeln und Fristen. Damit nach Ihrem Ärger im Urlaub nicht auch das Rechtsgespräch ärgerlich verläuft finden sie hier die wichtigsten Tips bei Reisemängeln:
1. Tragen Sie die Beschwerden bereits vor Ort der Reiseleitung vor und verlangen Sie Abhilfe.
Wichtig:
2. Wir müssen nach Ihrem Urlaub in der Lage sein, das Vorhandensein von Mängeln bei Ihrer Reise zu beweisen. Leider müssen wir davon ausgehen, dass Ihr Reiseveranstalter das Vorhandensein jeglicher Beeinträchtigungen pauschal bestreiten wird. Erfahrungsgemäß können sich örtliche Reiseleitungen nach Beendung Ihres Urlaubes kaum noch daran erinnern, dass es vor Ort Probleme gegeben hätte. Sie würden sich wundern wenn Sie wüßten, wie vergeßlich örtliche Reiseleiter werden, wenn der Urlaub erst einmal beendet und Sie das Hotel verlassen haben.
Wichtig:
Bedenken Sie: Wer später das Vorhandensein von Mängeln nicht nachweisen kann, hat erhebliche Probleme bei der Durchsetzung seiner Rechte!
3. Nach Ihrer Reiserückkehr beachten Sie bitte unbedingt die gesetzlichen Fristen:
Wichtig: